JA zur Selbstbestimmungsinitiative am 25.11.2018
Mir kommt es vor, als wiederhole sich die EWR Abstimmung vom 1992. Auch dort wurde die SVP despektierlich behandelt und als «völlig daneben» betitelt. Die Schweiz würde untergehen etc. etc. Doch genau die SVP erhielt damals mein NEIN zum EWR, weil sie für die Schweiz eingestanden ist. Und auch dieses Mal scheint es, dass es wieder die SVP ist, die der Schweiz wirklich zum Erhalt der Demokratie und Freiheit verhelfen wird.
DARUM ein JA am 25.11.2018!
Übrigens ab 1992 habe ich mich für die Partei SVP entschieden. Gerade weil sie wirklich für die Schweiz und ihre Freiheit ehrlich eingestanden ist und das bis heute!
Da in der CH-Verfassung die Menschenrechte niedergeschrieben sind, ist die Angst der Gegner unbegründet, dass die Schweiz zum "Un-Staat" würde.
Nein, schliesslich können die Stimmbürger auch Volksinitiativen ergreifen, die dem internationalen Recht widersprechen. Vorbehalten bleiben einzig die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts, von denen ein Staat niemals abweichen darf, wie zum Beispiel das Folterverbot, die Menschenversuche etc.. Kein anderer Staat der Welt kennt derart weitgehende Mitwirkungsrechte für sein Volkes bei internationalen Verträgen. Und das wollen wir uns für die Schweiz
erhalten. Die Demokratie der Schweiz ist es wert. So können auch unsere Nachkommen noch Veränderungen prüfen und vollziehen, falls es notwendig würde.
Mir kommt es vor, als wiederhole sich die EWR Abstimmung vom 1992. Auch dort wurde die SVP despektierlich behandelt und als «völlig daneben» betitelt. Die Schweiz würde untergehen etc. etc. Doch genau die SVP erhielt damals mein NEIN zum EWR, weil sie für die Schweiz eingestanden ist. Und auch dieses Mal scheint es, dass es wieder die SVP ist, die der Schweiz wirklich zum Erhalt der Demokratie und Freiheit verhelfen wird.
DARUM ein JA am 25.11.2018!
Übrigens ab 1992 habe ich mich für die Partei SVP entschieden. Gerade weil sie wirklich für die Schweiz und ihre Freiheit ehrlich eingestanden ist und das bis heute!
Da in der CH-Verfassung die Menschenrechte niedergeschrieben sind, ist die Angst der Gegner unbegründet, dass die Schweiz zum "Un-Staat" würde.
Nein, schliesslich können die Stimmbürger auch Volksinitiativen ergreifen, die dem internationalen Recht widersprechen. Vorbehalten bleiben einzig die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts, von denen ein Staat niemals abweichen darf, wie zum Beispiel das Folterverbot, die Menschenversuche etc.. Kein anderer Staat der Welt kennt derart weitgehende Mitwirkungsrechte für sein Volkes bei internationalen Verträgen. Und das wollen wir uns für die Schweiz
erhalten. Die Demokratie der Schweiz ist es wert. So können auch unsere Nachkommen noch Veränderungen prüfen und vollziehen, falls es notwendig würde.

Abstimmungswochenende 23. September 2018
Hier meine Empfehlung. Und gehen Sie wirklich an die Urne. Sonst entscheiden andere über Sie.
Hier meine Empfehlung. Und gehen Sie wirklich an die Urne. Sonst entscheiden andere über Sie.